Wissenswertes zur Einschulung

Aktuelle Informationen folgen hier demnächst. 

EINSCHULUNG  Dienstag, 6. September 2022

  1. Amtsärztliche Untersuchung: 

Für die Untersuchungen werden die Familien direkt angeschrieben und eingeladen.

2.  Informationselternabend

Ob und in welcher Form ein Informationselternabend – unter den momentanen Bedingungen – stattfinden kann, erfahren Sie hier auf der Homepage bzw. über Informationen im Kindergarten oder in der Presse. 

3. Kennlerntag

Meist im April / Mai werden die Kinder, die nach den Sommerferien eingeschult werden, zu zwei Schnuppertagen in die Schule eingeladen.  Zusammen mit ihren Erzieherinnen kommen die Gruppen in die Hasela Schule, um dort stundenweise einen Schulvormittag zu erleben. 

Ob die Kennlerntage 2022 stattfinden, hängt vom Verlauf des Pandemiegeschehens ab. Es wird rechtzeitige Informationen geben.

4. Informationen zum Schulstart

Vor den Sommerferien (im Juli) erhalten die Familien mit der Post / über den Kindergarten zeitliche Informationen zur Einschulungsfeier, einen Schulwegplan und eine Materialliste. 

Wir freuen uns dann am 6. September die Kinder begrüßen zu können. 

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2023 / 2024 findet für alle schulpflichtigen Kinder aus Linsengericht – Altenhasslau in den nächsten Wochen statt. Die genauen Termine mit erforderlichen Dokumenten und Formularen werden den betreffenden Eltern schriftlich mitgeteilt.

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben (also bis zum 1. Juli 2017 geboren sind).

Kinder, die ab dem 2. Juli 2017 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Eine Anmeldung und eine Terminvergabe erfolgen dann über das Sekretariat der Hasela-Schule unter der Telefonnummer: 06051 71630 oder per Email: poststelle.hasela-schule@schule.mkk.de.

Bei der Anmeldung ist das Kind persönlich vorzustellen und alle erforderlichen Dokumente und ausgefüllten Formulare sind mitzubringen. Bei getrenntlebenden Eltern wird gebeten, einen Nachweis über die Ausübung des Sorgerechts vorzulegen.

Beim persönlichen Anmeldegespräche wird der Sprachstand des Kindes (reicht die Beherrschung der deutschen Sprache für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht) überprüft. Das Elternteil ist bei dem Gespräch dabei.  🙂