Aktuelles

Aussetzung der Präsenzpflicht bis zum 31. Januar 2021!

„An alle
Eltern und Erziehungsberechtigten

6. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, dass Sie ein friedvolles Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie verbringen
konnten und gesund und zuversichtlich in das neue Jahr gestartet sind. Auch wenn die
bereits begonnenen Impfungen Hoffnung machen, wird die Corona-Pandemie
bedauerlicherweise auch in den kommenden Wochen und Monaten Auswirkungen auf
den Unterrichtsalltag Ihrer Kinder haben.
Auf Basis der Beratung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und
der Bundeskanzlerin in dieser Woche hat die Hessische Landesregierung mit Blick auf
das aktuelle Infektionsgeschehen entschieden, dass die Schulen auch nach dem 11. Januar
2021 noch nicht zum regulären Schulbetrieb zurückkehren können. Eine präzise
Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist zurzeit außerordentlich
schwierig. Aufgrund der Feiertage ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen
das tatsächliche Infektionsgeschehen nicht genau abbilden. Sicher kann jedoch gesagt
werden, dass das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem hohen Niveau ist. Deshalb
ist für den Schulbetrieb eine Übergangsphase bis zum 31. Januar 2021 vorgesehen,
in der so wenig Kontakte wie möglich stattfinden sollen.
Nachfolgend haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die für die
Beschulung Ihrer Kinder in den nächsten Wochen zu beachten sind. Es gelten dabei
unterschiedliche Regelungen für verschiedene Jahrgangsstufen. Bitte scheuen Sie
sich nicht, bei schulbezogenen Rückfragen Kontakt mit Ihren Lehrkräften und
gegebenenfalls auch mit Ihrer Schulleitung aufzunehmen.
Hessisches Kultusministerium
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Jahrgangsstufen 1 – 6 (sowie Förderschulen, an denen eine Lerngruppenkonstanz gewahrt werden kann)
Im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 wird, wie an den Tagen vor den Weihnachtsferien, die Präsenzpflicht ausgesetzt. Das bedeutet:


 Bitte teilen Sie der Schule mit, ob Ihre Kinder dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Dabei gilt der Grundsatz, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler von zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen und nur dann in die Schule gehen sollen, wenn es Ihnen beruflich oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht wieder abzumelden. In diesem Fall bitten wir, diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.


 Treffen Sie Ihre Entscheidung bitte ausschließlich unter Betreuungsaspekten – denn eines möchte ich Ihnen an dieser Stelle versichern: Alle Schülerinnen und Schüler, ob nun zu Hause im Distanzunterricht oder vor Ort in der Schule, erhalten dieselben Unterrichtsinhalte.


 Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr werden auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt.

Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge)
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge) erhalten Distanzunterricht, für den weiterhin die Schulpflicht gilt.
 Ihre Kinder erhalten von den Lehrerinnen und Lehrern Aufgaben und Arbeitsaufträge, die sie zuhause bearbeiten müssen.
 Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden in der Zeit des Distanzunterrichts mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse 2021 unaufschiebbar sind, nicht statt. Dies bedeutet, dass die für Januar terminierten schriftlichen Leistungsnachweise, die für die Noten in Abschlusszeugnissen relevant sind (z.B. Klausuren in Q1 und Q3, die in die Abiturnote einfließen), ab dem 11. Januar 2021 geschrieben werden können, und zwar in Präsenz in der Schule unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.
 Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr können, da sie im Wesentlichen informatorischen Charakter haben, auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt werden.

 Die Betriebspraktika an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen werden zunächst für den Zeitraum bis zum 31.01.2021 ausgesetzt. Begründete Einzelfallentscheidungen anderer Art sind bei Zustimmung aller Beteiligten (Schüler, Erziehungsberechtigte, Betrieb, Schulleitung) unter Einhaltung der geltenden Hygienepläne möglich. Besuche im Betrieb durch Lehrkräfte dürfen jedoch nicht stattfinden.

 Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.
 An Schulen für Kranke sowie an Schulen, Zweigen, Klassen oder Abteilungen mit dem Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung sowie für Internatsschülerinnen und Internatsschüler an Förderschulen findet die Regelung für die Jahrgänge 1 – 6 Anwendung, da bei ihnen von einem erhöhten Betreuungs- und Unterstützungsbedarf ausgegangen wird. Für die übrigen Förderschulformen (Hören, Sehen, Sprachheilförderung und Lernen) gelten die gleichen Regelungen wie für allgemeine Schulen. Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erhalten Präsenzunterricht unter Wahrung der Abstandsregelungen.
Präsenzunterricht in den Abschlussklassen
 Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule.
 Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Gegebenenfalls werden die Lerngruppen dafür geteilt und in benachbarten Räumen untergebracht. Die Lehrkraft ist dann zeitgleich für beide Teil-gruppen zuständig.
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 Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.
 Das gilt auch für die Abschlussjahrgänge in Ersatzschulen.
Für alle in diesem Jahr anstehenden Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, wird gewährleistet, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden. Wir werden zeitnah konkrete Regelungen zu den Abschlussprüfungen bekanntgeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wir werden Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen (auch unter www.kultusministerium.hes-sen.de) auf dem Laufenden halten und Sie rechtzeitig über anstehende Veränderungen informieren.
Bitte beachten Sie, dass neben der vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung wie auch bisher – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – abweichende regionale Maßnahmen wie Quarantäneanordnungen oder temporäre Schulschließungen (z.B. durch die Gesundheitsämter) für die Schulen getroffen werden können.
Digitales Lernen
Zentrale Bedeutung für das digitale Lernen haben Lernplattformen, darunter das vom Land zur Verfügung gestellte „Schulportal Hessen“ mit seinen verschiedenen Möglichkeiten (wie SchulMoodle). Diese Plattform ist in den vergangenen Wochen technisch u.a. mit der Ausweitung der Serverkapazitäten optimiert worden.
Schulpsychologische Hilfe
Die Pandemie ist in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung für Sie als Eltern. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf mit den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Kontakt aufzunehmen, die Ihnen in jedem der 15 Staatlichen Schulämter zur Seite stehen, in schwierigen Situationen vermitteln und wichtige Tipps für die gemeinsame Zeit zuhause geben.
Die entsprechenden Telefonnummern Ihres Staatlichen Schulamtes finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums: https://kultusminis-terium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-eltern/schulpsychologi-sche-hinweise-im-rahmen-von-corona/schulpsychologische-telefonberatung.
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Ich verbleibe mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie für ein gutes neues Jahr und bin der festen Überzeugung, dass schon bald wieder bessere Zeiten für unsere Schulen anbrechen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz“