Nachdem die Inzidenzzahlen im Main-Kinzig-Kreis über 165 liegen, werden die Schulen geschlossen. D.h., auch der Präsenzunterricht an der Hasela Schule entfällt und es wird eine Notbetreuung angeboten.
Zur Teilnahme an der Notbetreuung sind berechtigt:
– Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind; entsprechend gilt dies für Alleinerziehende;
– Kinder, die einen sonderpädagogischen Anspruch haben;
– Kinder, bei denen ohne Betreuung eine besondere Härte entstünde.