Eingeschränkter Regelbetrieb (Stufe 2)

Das Hessische Kultusministerium (HKM) hat angeordnet, dass spätestens ab dem 9. November 2020 der „eingeschränkte Regelbetrieb“ (Stufe 2) in Kraft tritt. Das bedeutet u.a.:

  • Es sollen konstante Lerngruppen eingerichtet werden.
  • Der Wechsel einer Lehrkraft zwischen konstanten Lerngruppen ist bei Einhaltung der Hygienevorgaben möglich. D.h., dass Lehrkräfte, die in mehreren Lerngruppen eingesetzt werden, einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
  • Falls klassenübergreifender Unterricht notwendig ist, schriebt das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises (MKK) vor, dass die Kinder einen Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts tragen müssen.
  • Der Sportunterricht ist nach „Möglichkeiten nach draußen zu verlegen“. Grundsätzlich ist ein Abstand von 1,5 m zu wahren.
  • Die Arbeitsgemeinschaften (im Zusammenhang mit der Betreuung) werden klassenintern stattfinden. Nähere Informationen bekommen die Kinder von den AG-Leiterinnen.
  • Alle Schulveranstaltungen (Elternabende, Tage der offenen Tür usw. ) sind auszusetzen.